Details

zu der Flugausbildung:

Voraussetzungen vor Beginn der Ausbildung

  • Mindestalter bei Beginn 16 Jahre (Lizenz mit 17 Jahren)
  • Kopie Personalausweis und Führerschein
  • Bei Minderjährigen amt. begl. Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Flugtauglichkeitszeugnis 

Ausbildungsverlauf

  • Theorieausbildung in Technik, Meteorologie, Navigation, Luftrecht, Verhalten in bes. Fällen sowie menschliches Leistungsvermögen
  • Pyrotechniklehrgang für das Rettungssystem (Einweisung in Sprengstoffunterklasse T2)
  • BZF II Ausbildung (Funksprechausbildung)
  • Praktische Ausbildung mit mind. 30 Flugstunden

Prüfungen

  • Theoretische Prüfung durch Prüfungsrat des DAeC (jew. 40 Fragen aus jedem Fach nach Multiple-Choice)
  • Pyrotechnikkurztest durch unsere Fluglehrer
  • BZF-II Prüfung(theoretischer und praktischer Teil)
  • Praktische Flugprüfung auf dem Ausbildungsflugzeug

Zwischen Ablegung der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen 36 Monate liegen. Einzelne Prüfungsfächer dürfen 3x wiederholt werden.

Der UL-Flugschein wird unbefristet ausgestellt. Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte aus der Lizenz sind in den letzten 24 Monaten eine Mindesterfahrung von 12 Starts und Landungen sowie 12 Flugstunden. Hinzu kommt ein einstündiger Übungsflug mit einem Fluglehrer.

Mitnahme von Passagieren auf UL`s

Um mit dem Ultraleichtflugzeug auch Passagiere befördern zu dürfen ist eine sog. Passagierflugberechtigung erforderlich. Für den Erhalt dieser Berechtigung ist ein Nachweis von min. 5 Überlandflügen notwendig – 2 dieser Flüge müssen mindestens 200 km betragen. Die Passagierflugberechtigung kann erst nach Erhalt des Flugscheins erworben werden. Unsere Fluglehrer stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.

Flugtauglichkeit:

Für den Erwerb des UL-Flugscheins ist eine Tauglichkeitsuntersuchung eines anerkannten Fliegerarztes notwendig. Bei Ausbildungsbeginn muss das Tauglichkeitszeugnis dem Ausbildungsleiter vorliegen. 

Bitte wählen Sie einen Flugmediziner passend zu Ihrem Wohnort. Liste der Luftfahrtzugelassenen Ärzte (LBA).

 Es empfiehlt sich vorher Kontakt zu dem Fliegerarzt aufzunehmen, um eventuelle Voruntersuchungen des Hausarztes abzuklären.

Die Kosten der Erstuntersuchung belaufen sich auf ca. 150 bis 200 €. Das Tauglichkeitszeugnis muss abhängig vom Alter des Piloten in Abständen von zwei oder fünf Jahren verlängert werden. Die Verlängerung kostet ca. 100 €.